Was muss ich noch tun?

Nach der Bestattung sind einige rechtliche Bestimmungen zu beachten. Beispielsweise sollten vom Verstorbenen eingegangene Verträge und Verpflichtungen gelöst oder gegebenenfalls geändert werden. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Vorhandene Testamente des Verstorbenen beim Nachlassgericht abgeben, Nachlasssicherstellung, Testamentseröffnung

Gegebenenfalls Erbschein ausstellen lassen; zuständig ist das Nachlassgericht, das auch darüber berät, ob die Ausstellung eines Erbscheins in Ihrem Fall sinnvoll ist

Gegebenenfalls Rentenfortzahlung beantragen (Witwenrente)

Kraftfahrzeuge (auch Anhänger!) ab- oder ummelden

Versicherungen (z.B. Versorgungswerk, Haftpflicht-, Hausrat-, KFZ-Versicherung, Lebensversicherung) auflösen, bzw. kündigen

Arbeitsamt informieren

Mitverträge kündigen oder Weiterführung klären

Konten und (Dauer-)Aufträge bei Geldinstituten kündigen, Kreditkarten sperren lassen

Einzugsermächtigungen widerrufen

Sparverträge (z.B. Sparbücher, Bausparverträge, Wertpapiere, Bürgschaften, Darlehensverträge, Kredite, Leasingverträge) auflösen, sofern die Erbschaft angetreten wurde und tatsächliche Verfügungsbefugnis besteht

Rundfunk- und Fernsehgeräte (GEZ und Kabelgesellschaften) abmelden

Energieversorgung (Gas, Wasser, Strom) abmelden

Müllabfuhr, Schonsteinfeger abmelden

Telefon (Festnetz, Mobiltelefon, Internet) abmelden

Internetkonten (z.B. Facebook, Instagram, Twitter, Payback, PayPal, Amazon etc.….) deaktivieren, bzw. evtl. einen digitalen Nachlass einrichten

E-Mail-Adresse löschen

Mitgliedschaften bei Vereinen, Organisationen, Gewerkschaften kündigen

Abonnements von Zeitungen, Zeitschriften kündigen

Gegebenenfalls Betreuer und behandelnde Ärzte des Verstorbenen benachrichtigen

Nachsendung der Post an Erben bzw. Bevollmächtigte beantragen

Ordner mit wichtigen Unterlagen anlegen (z.B. Sterbeurkunde, Grabnutzung und Pflege)

Termine des Verstorbenen absagen

Büchereiausweis, Busfahrkarte, Getränkelieferant abbestellen

Tipp: Hilfe und Unterstützung erhalten Sie unter anderem auch von caritativen Organisationen und Behörden. Scheuen Sie sich nicht, die Telefonseelsorge, kirchliche Einrichtungen oder den sozialen Dienst Ihres Stadt- oder Landkreises in Anspruch zu nehmen.