Nach der Bestattung sind einige rechtliche Bestimmungen zu beachten. Beispielsweise sollten vom Verstorbenen eingegangene Verträge und Verpflichtungen gelöst oder gegebenenfalls geändert werden. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Vorhandene Testamente des Verstorbenen beim Nachlassgericht abgeben, Nachlasssicherstellung, Testamentseröffnung
Gegebenenfalls Erbschein ausstellen lassen; zuständig ist das Nachlassgericht, das auch darüber berät, ob die Ausstellung eines Erbscheins in Ihrem Fall sinnvoll ist
Gegebenenfalls Rentenfortzahlung beantragen (Witwenrente)
Kraftfahrzeuge (auch Anhänger!) ab- oder ummelden
Versicherungen (z.B. Versorgungswerk, Haftpflicht-, Hausrat-, KFZ-Versicherung, Lebensversicherung) auflösen, bzw. kündigen
Arbeitsamt informieren
Mitverträge kündigen oder Weiterführung klären
Konten und (Dauer-)Aufträge bei Geldinstituten kündigen, Kreditkarten sperren lassen
Einzugsermächtigungen widerrufen
Sparverträge (z.B. Sparbücher, Bausparverträge, Wertpapiere, Bürgschaften, Darlehensverträge, Kredite, Leasingverträge) auflösen, sofern die Erbschaft angetreten wurde und tatsächliche Verfügungsbefugnis besteht
Rundfunk- und Fernsehgeräte (GEZ und Kabelgesellschaften) abmelden
Energieversorgung (Gas, Wasser, Strom) abmelden
Müllabfuhr, Schonsteinfeger abmelden
Telefon (Festnetz, Mobiltelefon, Internet) abmelden
Internetkonten (z.B. Facebook, Instagram, Twitter, Payback, PayPal, Amazon etc.….) deaktivieren, bzw. evtl. einen digitalen Nachlass einrichten
E-Mail-Adresse löschen
Mitgliedschaften bei Vereinen, Organisationen, Gewerkschaften kündigen
Abonnements von Zeitungen, Zeitschriften kündigen
Gegebenenfalls Betreuer und behandelnde Ärzte des Verstorbenen benachrichtigen
Nachsendung der Post an Erben bzw. Bevollmächtigte beantragen
Ordner mit wichtigen Unterlagen anlegen (z.B. Sterbeurkunde, Grabnutzung und Pflege)
Termine des Verstorbenen absagen
Büchereiausweis, Busfahrkarte, Getränkelieferant abbestellen
Tipp: Hilfe und Unterstützung erhalten Sie unter anderem auch von caritativen Organisationen und Behörden. Scheuen Sie sich nicht, die Telefonseelsorge, kirchliche Einrichtungen oder den sozialen Dienst Ihres Stadt- oder Landkreises in Anspruch zu nehmen.
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