Nach dem Tod eines geliebten Menschen sind viele Angehörige zunächst von dem Verlust und der Trauer überwältigt. Trotzdem müssen viele Dinge geregelt werden. Was genau ist zu tun, wenn ein Mensch gestorben ist?
Als erstes ist bei einem Sterbefall zu Hause ein Arzt (möglich der Hausarzt, ansonsten der ärztliche Notfalldienst) zu rufen, der den Tod feststellt und die Todesbescheinigung austellt.
Anschließend können Sie mit uns Kontakt aufnehmen, dann können wir besprechen, wann wir die verstorbene Person abholen sollen und wann wir uns zu einem persönlichen Gespräch in unserem Haus oder bei Ihnen Zuhause treffen sollen. Sie müssen uns aber nicht sofort anrufen und einen Termin vereinbaren, wenn ein Mensch zu Hause verstirbt, muss er nicht sofort abgeholt werden - um Abschied zu nehmen, kann er noch bis zu 36 Stunden im Trauerhaus bleiben. Wenn Sie möchten, richten wir eine Hausaufbahrung aus, an der die Familie, die Freunde und Nachbarn teilnehmen können.
Weitere Familienmitglieder oder enge Freunde kontaktieren. Es kann sinnvoll sein, die nächsten Verwandten zeitnah über den Tod des geliebten Menschen zu informieren. Vielleicht möchten Sie, dass Sie jemand zum Trauergespräch begleitet. Wollen Sie am Abend oder in der Nacht nicht alleine sein, scheunen Sie sich nicht einen engen Vertrauten zu fragen, ob er bei Ihnen sein kann.
Nichts überstürzen. Lassen Sie sich Zeit! Nehmen Sie sich die Zeit etwas zu essen, einen Kaffee oder Tee zu trinken. Legen Sie, wenn möglich, eine kleine Ruhephase ein. Die nächsten Tagen werden aufwühlend und anstregend sein, geben Sie Ihrem Körper Ruhe um neue Kraft zu schöpfen. Selbst 30 Minuten können kleine Wunder wirken.
Ist ein Mensch verstorben, benötigt man zur Beurkundung des Sterbefalls originale Urkunden um sie der Behörde vorzulegen. Dies können wir für Sie erledigen.
Personalausweis des Verstorbenen
Todesbescheinigung (vom Arzt)
Eventuell vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag
(bei Ledigen) Geburtsurkunde
(bei Verheirateten) Auszug aus dem Familienbuch
Ist für die Ehe kein Auszug aus dem Familienbuch vorhanden, ist die Heiratsurkunde vorzulegen
(bei Geschiedenen) Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch (bei Verwitweten) Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
(bei Gleichgeschlechtlichen Partnerschaften) Lebenspartnerschafturkunde
Versichertenkarte/ Versicherungsnummer der Krankenkasse
Versicherungsunterlagen (Sterbegeld-, Lebens-, Unfallversicherungen)
Versicherungsnummern der Deutschen Rentenversicherung (17-stellig) von Betriebs- oder Zusatzrenten
Graburkunde (wenn bereits eine Grabstätte vorhanden ist)
Eventuelle Verfügungen bezüglich Feuerbestattung oder Seebestattung
Gerne helfen wir Ihnen bei der Beschaffung der Unterlagen weiter.
Wenn Sie möchten, können Sie eigene Kleidung der verstorbenen Person mitbringen. Erlaubt ist, was immer Sie möchten. Auch Unterwäsche und Socken gehören dazu. Wir empfehlen etwas auszuwählen, worin sich die verstorbene Person wohlgefühlt hat. Vielleicht den Lieblingsanzug oder die schöne Bluse vom letzten Geburtstag? Auch ist es möglich ein eigenes Kissen und eine Decke mitzubringen. Gerne können Sie noch etwas Persönliches, wie z.B. ein Stofftier, ein Bild oder einen Brief mit in den Sarg zu legen.
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