Seit 2004 gehört das Sterbegeld nicht mehr zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Als Konsequenz ist eine eigenverantwortliche Absicherung der Bestattungskosten wichtiger denn je.
Die Sterbegeldversicherung ist die Absicherung des Bestattungsvorsorgevertrages über einen zentral geschlossenen Gruppen-Versicherungs-Vertrag, das heißt :
Für weitere Informationen, stehen wir jederzeit zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
*Bei Tod im ersten Versicherungsjahr erfolgt eine 12tel-Staffelung der Vers.-Summe, jedoch sofortiger Versicherungsschutz bei Unfalltod.
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